Über
CCA Berlin – Center for Contemporary Arts ist eine neue Institution, die sich der Präsentation und Förderung zeitgenössischer künstlerischer Praktiken widmet und zugleich kritisches Wissen sowie Diskurse über Kunst und Kultur fördert. Seit der Gründung im Jahr 2022 hat CCA Berlin eine Vielzahl internationaler und deutscher Künstler*innen eingeladen und bietet sowohl etablierten als auch aufstrebenden Stimmen Raum – durch verschiedene Ausstellungsformate und ein multidisziplinäres öffentliches Programm. Vom ersten Standort in Schöneberg bis zum aktuellen Raum am Breitscheidplatz sowie durch weitere Offsite-Projekte in der ganzen Stadt bleibt CCA Berlin engagiert, ein breites und diverses Publikum lokal und global anzusprechen. Unsere Mission ist es, eine progressive Plattform für Zusammenarbeit, Experimentieren, radikale Forschung und offenen Dialog zu bieten – und dabei die drängenden Fragen und Anliegen der zeitgenössischen Kunst zu adressieren.

CCA Berlin im Foyer-Gebäude der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche, 2024. Foto: Diana Pfammatter/CCA Berlin
Team
Fabian Schöneich
Direktor + Gründer
Nan Xi
Assistenzkuratorin
Franz Hempel
Produktionsleitung
Dounia Biedermann
Curator-at-Large Sound + Musik
Mathis Neuhaus
Curator-at-Large Sound + Musik
Beirat
Lawrence Abu Hamdan
Künstler, Dubai
Leopold Oetker
Unternehmer, Berlin
Mato Perić
Unternehmer + Investor, London + Dubai
Ruba Katrib
Kuratorin und Leiterin der Kuratorischen Abteilung, MoMA PS1, New York
Antidiskriminierungsklausel
CCA Berlin – Center for Contemporary Arts versteht sich als diskursive Plattform zum Austausch verschiedener Perspektiven und begrüßt eine rege Diskussion. Nicht akzeptiert werden dabei diskriminierende Handlungen und Äußerungen aufgrund rassistischer und antisemitischer Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, der sexuellen und geschlechtlichen Identität, Religion, einer körperlichen, einer psychischen Erkrankung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache sowie des sozialen Status. Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit sind Menschen in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) vor Diskriminierung geschützt. Jede Person hat das Recht, für sich selbst oder andere gegen Diskriminierung aktiv zu werden.